Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFER-, GESCHÄFTS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN der PIK AG

Gültig ab 08.04.2025

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PIK AG AGB DE | PIK AG T&C EN


§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) der PIK AG gelten für alle Verkäufe, Dienstleistungen sowie Lieferungen der PIK AG an ihren Kunden (im Folgenden: „Kunde“) in der jeweiligen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die PIK AG nicht an, es sei denn, die PIK AG stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.
  3. Soweit in diesen AGB von Unternehmer gesprochen wird, ist der Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gemeint.
  4. Soweit in diesen AGB von Kaufmann gesprochen wird, ist der Kaufmann im Sinne des HGB gemeint.

§ 2 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 3 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 4 Vertragsschluss / Berichtigungshinweis

  1. Die Darstellung der Waren und Dienstleistungen im Online-Shop der PIK AG stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.
  2. Durch Anklicken des „Zahlungspflichtig bestellen“-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf bzw. der entgeltlichen Buchung der in der Bestellübersicht angezeigten Waren und/oder Dienstleistungen ab. Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhält der Kunde eine Bestellbestätigung, die jedoch noch keine Annahme des Vertragsangebots des Kunden darstellt. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der PIK AG kommt erst zustande, sobald die PIK AG das Angebot des Kunden durch eine gesonderte E-Mail annimmt. Über Waren und/oder Dienstleistungen, welche nicht in der Bestätigung aufgelistet sind, kommt kein Kaufvertrag zustande. Die PIK AG empfiehlt dem Kunden, regelmäßig den SPAM-Ordner des E-Mail-Postfachs des Kunden auf Nachrichten zu prüfen.
  3. Der Kunde kann im Onlineshop der PIK AG Waren zum Kauf und/oder Dienstleistungen zur entgeltlichen Buchung auswählen, indem der Kunde durch einen Klick auf den „In den Warenkorb“-Button in den digitalen Warenkorb legt. Zu dem digitalen Warenkorb gelangt der Kunde durch das Klicken auf das „Einkaufswagen“-Symbol. Innerhalb des digitalen Warenkorbs kann die Produktauswahl verändert werden. Dort kann z. B. die Stückzahl der einzelnen Waren und/oder Dienstleistungen erhöht oder verringert werden. Des Weiteren können dort die einzelnen Waren und/oder Dienstleistungen vollständig gelöscht (durch Auswahl der Stückzahl „0″) werden. Im digitalen Warenkorb werden zudem die wesentlichen Artikelangaben einschließlich anfallender Kosten wiedergegeben. Im digitalen Warenkorb gelangt der Kunde über die Schaltfläche „Weiter zur Kasse“ zum Abschluss des Bestellvorgangs. Dort kann der Kunde seine Rechnungsdetails und die Lieferadresse angeben sowie seine Zahlungsweise auswählen. Des Weiteren kann der Kunde dort Bestellhinweise aufnehmen und ein Kundenkonto eröffnen. Durch das betätigten der Schaltfläche „Weiter“ kommt der Kunde zu seiner Bestellübersicht. Dort sind alle wesentlichen Artikelangaben einschließlich anfallender Kosten sowie die Kundendaten zusammengefasst. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Kunde seine Eingaben korrigieren (z. B. die Bezahlart, seine Daten oder die gewünschte Stückzahl) bzw. von der Vertragserklärung Abstand nehmen. Falls der Kunde den Bestellprozess komplett abbrechen möchten, kann der auch einfach das Browser-Fenster schließen. Erst durch Betätigen des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ wird ein verbindliches Angebot durch den Kunden abgegeben. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er seine Eingaben vor Betätigen des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ jederzeit korrigieren kann. Die PIK AG führt keine automatische Korrektur von Eingabefehlern durch.

§ 5 Urheberrechte / Markenrechte

  1. Angebote, die mit Planungs- und Entwicklungsarbeiten verbunden sind, bleiben das geistige Eigentum der PIK AG und dürfen weder ganz noch in Teilen Dritten zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich an die PIK AG zurückzugeben, ohne dass der Kunde Kopien davon anfertigen darf. Sämtliche Planungs- und Entwicklungsarbeiten und dazu gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen die seitens der PIK AG erstellt oder zur Verfügung gestellt wurden, sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe an Dritte ohne Einwilligung ist nicht gestattet.
  2. Werden Gegenstände nach Weisung des Kunden angefertigt (Bestellarbeiten), so ist dieser allein dafür verantwortlich, dass mit der Herstellung kein Verstoß gegen Patent, Musterschutzrechte oder Urheberrechte etc. von Dritten erfolgt.

§ 6 Speicherung der Vertragsbestimmungen

  1. Der Kunde kann die Vertragsbestimmungen mit den Angaben zu den bestellten Waren und/oder gebuchten Dienstleistungen, Hinweisen zu den Versandkosten sowie den Liefer- und Zahlungsbedingungen vor der Abgabe der verbindlichen Bestellung (siehe § 4 Ziffer 3) ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt.
  2. Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Waren und/oder gebuchten Dienstleistungen, Hinweisen zu den Versandkosten sowie der Liefer- und Zahlungsbedingungen einschließlich dieser AGB und der Widerrufsbelehrung werden dem Kunden per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Sofern sich der Kunde sich im Online- Shop der PIK AG registriert haben sollte, kann der Kunde in seinem Profilbereich seine aufgegebenen Bestellungen einsehen. Darüber hinaus speichert die PIK AG den Vertragstext, macht ihn jedoch im Internet nicht zugänglich.

§ 7 Zahlungsmittel

Der Käufer kann zwischen den folgenden Zahlungsoptionen im Onlineshop wählen:

Vorkasse: Der Kunde leistet die Zahlung vorab auf das Konto der PIK AG.

Rechnung: Der Kunde bezahlt den Einkauf nach Erhalt der Ware / Download des Inhalts / Inanspruchnahme der Dienstleistung(en) einfach per Rechnung.

PayPal: Bei Auswahl der Zahlungsart PayPal wird der Kunde nach Abgabe der Bestellung (nach Anklicken des „Zahlungspflichtig bestellen“-Buttons) auf die Homepage oder – soweit vorhanden – die App von PayPal weitergeleitet. Wenn der Kunde über eine PayPal-Konto verfügt, kann sich der Kunde durch Eingabe der Log- in-Daten dort einloggen und die Zahlung des Kaufpreises autorisieren. Wenn der Kunde noch nicht über ein PayPal-Konto verfügt, kann der Kunde bei PayPal ein Kundenkonto anlegen. Weitere Informationen zu PayPal kann der Kunde unter www.paypal.com/de/home/ finden.

Kreditkarte (z.B. Visa/Mastercard): Die Belastung erfolgt direkt nach der Bestellung des Kunden.

Eine Kombination verschiedener Zahlarten bei einer Bestellung ist nicht möglich.

Die PIK AG akzeptiert nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden jeweils angezeigten Zahlungsarten.

§ 8 Lieferung, Gefahrtragung, Rücktritt

  1. Angaben zu Terminen und Lieferfristen sind unverbindlich. Verbindliche Lieferfristen können individuell vertraglich vereinbart werden.
  2. Die Angaben zu Lieferfristen und Liefertermine durch die PIK AG stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der PIK AG durch die Lieferanten und Hersteller der PIK AG. Die PIK AG hat Lieferschwierigkeiten oder Engpässe von bei Lieferanten bestellter Ware nicht zu vertreten.
  3. Die Einhaltung von Lieferfristen der PIK AG setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Etwaige Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, mit dem sich der Kunde selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet.
  4. Soweit eine Lieferfrist individuell vertraglich vereinbart ist, ist diese eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt wurde.
  5. Die Auslieferung der Ware erfolgt auf dessen Gefahr gemäß § 447 BGB.
  6. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den beauftragten Logistikpartner auf den Kunden über.
  7. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die der PIK AG die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von der PIK AG zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterfüllung von Aus-, Ein- oder Durchführungsgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung, Epidemien, Pandemien etc.) berechtigen die PIK AG, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten.
  8. Die Wahl der Versandart steht der PIK AG frei. Die PIK AG haftet für ein Auswahlverschulden hinsichtlich des Frachtführers nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  9. Die PIK AG kann beim Kauf auf Rechnung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) eine Transportversicherung abschließen. Die Kosten der Transportversicherung trägt der Kunde. Die Kosten der Transportversicherung müssen ortsüblich und angemessen sein. Eine Verpflichtung der PIK AG, zum Abschluss einer Transportversicherung besteht nicht.
  10. Die PIK AG ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und zur Abnahme vorzulegen, wenn dies vorher vereinbart wurde oder der Natur des Produkts oder der Dienstleistung entspricht. Eine Teilabnahme kann nach Abschluss einer in sich abgeschlossenen Phase der Leistungserbringung erfolgen. Teillieferungen sollen nach Möglichkeit vermieden werden. Die PIK AG ist nicht verpflichtet, Teillieferungen durchzuführen.
  11. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware abzunehmen. Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Kunden trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann die PIK AG vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet. Schadensersatzansprüche der PIK AG bleiben unberührt.
  12. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil die PIK AG mit diesem Produkt von ihrem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann die PIK AG vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird die PIK AG den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird die PIK AG dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
  13. Bei Einsatz von KI-Systemen im Rahmen des Lieferprozesses wird der Kunde hierüber in transparenter Weise informiert.

§ 9 Verzug

  1. Die PIK AG ist ohne Mahnung ab Verzug berechtigt, einen Verzugszinssatz von 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a. (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen.
  2. Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder haben sich seine Vermögensverhältnisse nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert, werden sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber PIK AG sofort fällig. In diesem Fall ist die PIK AG berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Sicherheitsleistung oder Vorkasse auszuführen.
  3. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils des geschuldeten Entgelts oder der Vergütung gerade bei Projektgeschäften in Verzug, so kann PIK AG den Vertrag, im Rahmen dessen der Verzug eingetreten ist, ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

§ 10 Haftungsbegrenzung

  1. Die PIK AG haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
  2. Eine Haftung für einfache und leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Im Falle der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.
  3. Die gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen der PIK AG haften nicht weitergehend als die PIK AG selbst.
  4. Für den Einsatz von KI-Systemen mit hohem Risiko gelten besondere Transparenzpflichten. Die PIK AG informiert den Kunden über die Verwendung solcher Systeme.

§ 11 Preise, Fälligkeit, Versandkosten, Kosten der Transportversicherung

  1. Das Angebot der PIK AG richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Bei den ausgewiesenen Preisen handelt es sich, sofern nichts anderes angegeben ist, um netto Preise.
  2. Maßgeblich sind die Preise, bei Abgabe der Bestellung durch den Kunden.
  3. Die für die jeweilige Bestellung anfallenden Versandkosten variieren und sind insbesondere von der Art und Umfang der Bestellung, der Rechnungshöhe und dem Lieferzeitpunkt abhängig. Die jeweiligen Kosten kann der Kunde dem Webshop entnehmen. Die Kosten werden dem Kunden zudem während des Bestellvorgangs gesondert angezeigt.
  4. Der Kaufpreis sowie ggf. anfallende Versandkosten und Kosten einer Transportversicherung werden sofort mit Bestellung fällig.
  5. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu erfolgen. Bei Vorkasse hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.
  6. Liegt ein Projektgeschäft vor, gelten ausschließlich die Zahlungsbedingungen gemäß dieser Ziffer 6. Unter Projektgeschäft ist folgendes zu verstehen: Beim Projektgeschäft sucht sich der Kunde keine vorgegebenen Waren oder Dienstleistungen aus dem Onlineshop aus und fügt diese in den Warenkorb. Beim Projektgeschäft werden die Waren oder die Dienstleistungen von der PIK AG für den Kunden individuell zusammengestellt oder exklusiv für den Kunden von der PIK AG entworfen und zusammengesetzt. Bei einem Projektgeschäft sind 30 % des Kaufpreises bei Auftragserteilung durch den Kunden, 60 % bei Lieferbereitschaft der PIK AG und 10 % bei erfolgter Leistung und Abnahme zu zahlen.

    Bei Projektgeschäften, in denen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) Anwendung findet, gelten die Regelungen der VOB/B. Die Parteien stimmen zu, dass die VOB/B in ihrer aktuellen Fassung Vertragsbestandteil ist.

    Sollten sich die Regelungen der VOB/B mit diesen AGB widersprechen, so haben die Bestimmungen der VOB/B Vorrang.

  7. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der PIK AG anerkannt sind.
  8. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche des Kunden aus demselben rechtlichen Verhältnis resultieren.
  9. Neben der vereinbarten Vergütung hat die PIK AG Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen notwendigen Auslagen, insbesondere Reisekosten und Spesen. Diese werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 12 Ansprüche und Rechte des Kunden bei Mängeln

  1. Das Angebot der PIK AG richtet sich ausschließlich an Unternehmer, in der Folge setzen die Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln voraus, dass dieser seiner nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Die PIK AG trägt im Falle der Mangelbeseitigung die mit der Mangelbeseitigung verbundenen Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder er beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der PIK AG oder es wurde eine Garantie abgegeben.
  3. Vor der Warenrücksendung ist im Gespräch mit der PIK AG die Fehlerhaftigkeit der gelieferten Ware festzustellen. Die Warenrücksendung erfolgt in diesem Fall auf Gefahr des Kunden und frei Haus.
  4. Liegt ein Rechtsgeschäft vor und ist der Mangel darauf zurückzuführen, dass die Betriebs- oder Wartungsanweisungen der PIK AG oder die Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Produkthersteller nicht befolgt, Änderungen an den Systemen/Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet wurden, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen, so entfallen die Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff zurückzuführen ist.
  5. Die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung, sofern der PIK AG kein arglistiges Verhalten nachgewiesen werden kann oder eine Garantie abgegeben wurde.
  6. Der Kunde hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindlichen Daten durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Für die Überprüfung ungerechtfertigter oder unvollständiger Rücksendungen von beanstandeter Ware kann die PIK AG eine Bearbeitungsgebühr von 80,- Euro erheben oder aufwandsspezifisch abrechnen.
  7. Die Abtretung der Ansprüche und Rechte des Kunden bei Mängeln an Dritte ist ausgeschlossen.
  8. Eine Garantie besteht bei den vom Verkäufer gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.
  9. Die Allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche, welche aus Sach- oder Rechtsmängeln resultieren, beträgt gem. § 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB zwei Jahre ab Lieferung. Für den Fall, dass eine Abnahme vertraglich vereinbart wurde, beginnt die Verjährung mit Abnahme.

§ 13 Verjährung

  1. Die Verjährungsfrist, welche aus Sach- oder Rechtsmängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – resultieren, ein Jahr.
  2. Grundsätzlich beginnt die Verjährung mit dem Zeitpunkt der Lieferung. Für den Fall, dass eine Abnahme vertraglich vereinbart wurde, beginnt die Verjährung mit Abnahme. Mit der Inbetriebnahme erfolgt eine stillschweigende Abnahme. Beanstandungen jeglicher Art, auch Falschlieferungen und die Lieferung von Mehr- oder Mindermengen sowie das Fehlen zugesicherter Eigenschaften (Eigenschaftsgarantie) müssen schriftlich angezeigt werden.
  3. Die Verjährungsfrist gilt mit folgender Maßgabe:
    1. Die Verjährungsfrist gilt generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Auftragnehmer eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistungen übernommen hat. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Fristen.
    2. Die Verjährungsfrist gilt auch nicht bei Bauwerken oder einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Fristen.
    3. Die Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehender – schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Fristen.
    4. Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.
  4. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
  5. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.
  6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 14 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einschließlich eines etwaigen Kontokorrentsaldos Eigentum der PIK AG (nachfolgend: „Vorbehaltsware“).
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern oder zu benutzen, solange er seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der PIK AG nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die PIK AG unverzüglich zu informieren. Erfüllt der Kunde diese Vertragspflichten nicht, ist die PIK AG berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der Kunde hat in diesem Falle kein Recht zum Besitz.
  3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für die PIK AG vorgenommen. Die be- oder verarbeitete Ware gilt auch als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen. Die PIK AG erwirbt Eigentum an der neuen Sache, ohne dass dem Kunden aus diesem Rechtsübergang Ansprüche erwachsen. Wird die Kaufsache mit anderen, PIK AG nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt oder verbunden, erwirbt PIK AG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Bruttorechnungswert der anderen verarbeiteten oder untrennbar vermischt oder verbundenen Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung bzw. Vermischung oder Verbindung. Werden Waren von PIK AG mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde das anteilige Miteigentum an die PIK AG überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. PIK AG nimmt diese Übereignung schon jetzt an. Auch die so entstandenen Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.
  4. Der Kunde tritt bereits mit Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenen Forderungen gegen seine(n) Kunden einschließlich aller Nebenrechte bis zur Höhe des Rechnungsbetrages einschließlich Umsatzsteuer in vollem Umfang an PIK AG sicherungshalber ab. Die PIK AG nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Bis auf Widerruf bleibt der Kunde zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen die Höhe seiner Forderungen und die Namen der Drittschuldner bekanntzugeben.
  5. Die PIK AG verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes zu lagern und auf eigene Kosten zu versichern und tritt bereits jetzt etwaige Ansprüche gegen eine Versicherung oder andere Ersatzansprüche wegen des Untergangs oder der Verschlechterung der Vorbehaltsware an die PIK AG ab. Die PIK AG nimmt die Abtretung schon jetzt an.
  7. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung ist die PIK AG berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden ausreichend gegen Diebstahl, Zerstörung und Beschädigung zu versichern, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er eine ausreichende Versicherung auf eigene Kosten abgeschlossen hat.
  8. Die Parteien sind sich darüber einig, dass im Falle von Zweifeln hinsichtlich der Rechtswirksamkeit der vorgenannten Klauseln ein einfacher Eigentumsvorbehalt aufgrund eines üblichen Handelsbrauchs als vereinbart gilt.

§ 15 Nutzung von KI-Systemen

  1. Sofern im Rahmen der Vertragsleistung KI-Systeme eingesetzt werden, besteht eine Informationspflicht gegenüber dem Kunden hinsichtlich der Art, des Zwecks und der Funktionsweise des betreffenden KI-Systems.
  2. Inhalte, die vollständig von KI-Systemen generiert wurden, werden als solche gekennzeichnet.

§ 16 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz der PIK AG.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform. Genügen sie dieser nicht, so sind sie nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformbestimmung.
  2. Die PIK AG darf sich Dritter, insbesondere verbundener Unternehmen, als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung seiner Liefer- und Leistungsverpflichtungen bedienen. Die vertraglichen Pflichten der PIK AG bleiben hiervon unberührt.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird.